31.01.2025
Gericht bestätigt: Ver.di Ausschluss ist rechtswidrig!
Die AfD-Stadtratsfraktion Hannover begrüßt das Urteil des Landgerichts Berlin, das den politisch motivierten Ausschluss von unserem Fraktionschef Jens Keller aus gewerkschaftlichen Ämtern durch die Gewerkschaft ver.di für rechtswidrig erklärt hat. Damit wurde ein eklatanter Verstoß gegen die Grundrechte erfolgreich abgewehrt!
Unser Fraktionsvorsitzender, der als langjähriges ver.di-Mitglied und Vertrauensmann seiner Kollegen tätig war, wurde von der Gewerkschaft willkürlich aus seiner Funktion entfernt und das einzig aufgrund seiner politischen Tätigkeit für die AfD. Ver.di versuchte so unliebsame Meinungen auszugrenzen und AfD-Mitglieder von demokratischer Mitbestimmung auszuschließen. Das Gericht hat diesem undemokratischen Treiben nun einen klaren Riegel vorgeschoben!
Dazu Reinhard Hirche, Geschäftsführer der AfD Stadtratsfraktion: „Das Urteil ist ein klarer Sieg gegen die zunehmende politische Ausgrenzung und Gesinnungsjustiz in Deutschland. Gewerkschaften sind keine parteipolitischen Kampforganisationen, sondern haben die Interessen aller Arbeitnehmer zu vertreten, unabhängig von ihrer politischen Einstellung. Die Entscheidung zeigt: Auch eine mächtige Organisation wie ver.di steht nicht über dem Gesetz und kann ihre eigenen Regeln nicht nach Belieben auslegen.“
Wir fordern ver.di auf, sich auf die Interessenvertretung ihrer Mitglieder zu konzentrieren, anstatt Gewerkschaftsfunktionäre nach Gesinnung zu selektieren. Die Arbeitnehmer in Deutschland brauchen eine starke und neutrale Gewerkschaft und keine parteipolitische Aktivistengruppe!
Reinhard Hirche, Geschäftsführer
AfD Fraktion im Rat der Stadt Hannover